Rechtsanwaltskanzlei Schroth
 
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Vor dem Erbfall

 

Wem hinterlasse ich nach meinem Tod was? Wie mache ich dies? Ist die gesetzliche Erbfolge ausreichend oder sollte ich ein Testament machen oder eine andere Verfügung von Todes wegen treffen? Was muss ich beim Erstellen eines Testaments beachten?

Mein ehemaliger Ehepartner und ich sind geschieden. Wie kann ich vermeiden, dass er jemals etwas von mir erbt? Sind nach meinem Tod unsere gemeinsamen Kinder meine Erben und stirbt später eines der Kinder, ohne eigene Nachkommen zu haben, hat er ein gesetzliches Erbrecht. Dieses lässt sich allerdings durch eine entsprechende Testamentsgestaltung vermeiden.

   

 

Mit diesen und vielen weiteren Fragen – z. B. dem Pflichtteilsrecht, Erbverträgen – beschäftigt sich das Erbrecht.

Ich helfe Ihnen gerne, die für Sie wichtigen Fragen zu beantworten und eine „maßgeschneiderte“ Lösung für Ihr Erbe zu finden.

Auch wenn Sie bereits Verfügungen getroffen haben, bietet es sich an, in Abständen zu überprüfen, ob diese noch der aktuellen Lage angepasst sind.

 

Nach dem Erbfall Ist ein für mich ungünstiges Testament möglicherweise nicht gültig?

Mehrere Personen haben zusammen geerbt. Damit entsteht eine Erbengemeinschaft. Wie ist die Rechtslage dann genau? Wer hat welche Rechte? Wer muss wem Auskunft erteilen?

Eine ausführliche Information über die Rechtslage hilft weiter, dann muss man sehen, wie die einzelnen Rechte durchgesetzt werden können.