Rechtsanwaltskanzlei Schroth |
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Eine Beratung wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Für eine Erstberatung fallen Kosten in Höhe von 226,10 EUR inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.
Diese Kosten werden - falls weitere Tätigkeiten für den Mandanten folgen - auf diese angerechnet. Die weiteren anwaltlichen Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), die Gerichtskosten nach dem GKG (Gerichtskostengesetz). Sie richten sich nach dem Streitwert. Jedem Streitwert entspricht eine bestimmte Gebühr, die Grundlage für die Kostenberechnung ist. Eine Erstberatung lohnt sich in jedem Fall. Es sollte festgestellt werden, ob Rechte bestehen und ob es sinnvoll ist, diese außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. |
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